Liegen reservieren verboten: Wie Hotels dem Handtuchzwist vorbeugen
Das Wettrennen um die besten Strand- oder Poolplätze mutet bizarr an: Schon im Morgengrauen reservieren Urlauber gerne ihre Wunschliege. So sind nicht selten bereits vor dem Frühstück die meisten mit Handtüchern belegt. Aber darf man das überhaupt? Oder ist das, was immer wieder im sogenannten „Handtuchkrieg“ ausartet, eigentlich verboten? Rechtlich kann zumindest das Hotel dem egoistischen Treiben einen Riegel vorschieben und in der Hausordnung festlegen, dass das Reservieren von Liegen nicht erlaubt ist. Dann könnte der Hotelier zum Beispiel nach einer gewissen Zeit das Strandtuch entfernen und an einem festgelegten Ort verstauen. Da das sehr aufwändig ist, wird es in der Praxis aber selten umgesetzt. Die festgeschriebene Regel kann tatsächlich jedoch einen Reisemangel nach sich ziehen. So hatte ein Urlauber vor dem Amtsgericht Hannover (Aktenzeichen 553 C 5141/23) geklagt, dass ein Hotel nicht gegen Verstöße des selbst verordneten Reservierungsverbots vorgegangen war. Der Mann bekam am Vormittag keine Liege mehr, weil andere Gäste alle schon mit Handtüchern für sich beansprucht hatten. Ein Umstand, der mit einer Reisepreisminderung in Höhe von 15 Prozent entschädigt wurde. Richtig wild wurde der Badetuchzwist in Nürnberg, wo in der Sauna ein Mann eine bereits mit Handtuch und Bademantel reservierte Liege einnahm. Der „Liegenbesitzer“ war so verärgert, dass er dem Liegenbesetzer die Nase brach. Das Landgericht Nürnberg-Fürth sprach dem Verletzten ein Schmerzensgeld von rund 7.900 Euro und Schadenersatz zu. Weil der Geprügelte aber eigenmächtig Bademantel und Handtuch seines Angreifers entfernt hatte, sah das Gericht eine Mitverantwortung und reduzierte die geforderten Ansprüche um ein Viertel. Bleibt noch zu klären, wie viele Liegen ein Hotel für seine Gäste vorhalten muss. Hier gilt ein großer Ermessensspielraum. 20 Liegen für 500 Gäste könnten ein Reisemangel sein. Wichtig ist in jedem Fall, dass klagewillige Urlauber diesen Umstand genau dokumentieren.