Europaweites Fahrverbot geplant: Bald einheitliche Strafen für Verkehrssünder
Wer im EU-Ausland mit dem Auto unterwegs ist und einen schweren Verkehrsverstoß begeht, muss bald mit einem europaweit geltenden Fahrverbot rechnen. Bis dahin haben sich das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten vorläufig darauf geeinigt, dass ein von einem Mitgliedsland verhängten Fahrverbot auch in dem Land gilt, in dem der Führerschein ausgestellt wurde. Das Land, das den Führerschein ausgestellt hat, muss das Fahrverbot dann EU-weit durchsetzen. Bislang kann meist nur das EU-Land vollständig den Führerschein entziehen, in dem die Fahrerlaubnis ausgestellt wurde. Bei Verkehrsdelikten in anderen Staaten gelten ein dauerhafter Entzug oder vorübergehende Fahrverbote nur dort, wo die Strafe verhängt wurde. Die Neuregelung soll bei schweren Delikten wie Trunkenheit am Steuer, hohen Geschwindigkeitsverstößen oder Unfällen mit Todesfolge ihre Anwendung finden. Voraussetzung ist, dass der Mitgliedstaat, in dem der Verstoß begangen wurde, eine mindestens dreimonatige Fahrpause verhängt und alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind. In Zukunft sollen die Behörden Informationen zu schweren Delikten untereinander austauschen. Die "klareren und zeitgerechteren" Kriterien für den Führerscheinentzug schützten nicht nur "verantwortungsbewusste Fahrer, sondern auch die gesamte Bevölkerung", sagte der Europaabgeordnete Matteo Ricci. Das EU-Parlament und die Mitgliedsländer haben sich auch über die Einführung des digitalen Führerscheins in der gesamten EU bis 2030 geeinigt. Damit die Änderungen aber in Kraft treten können, müssen der Rat und das Parlament das Geplante noch formell annehmen. Eine reine Formsache.