Das freut Autovermieter: Urlauber fahren Leihwagen meist heil zurück
Große Unfälle mit Mietwagen sind sehr selten. Das zeigt eine Statistik von Sunny Cars. Das Unternehmen aus München hat ausgewertet, wie hoch die Schadensquote im vergangenen Geschäftsjahr war. Das Ergebnis: Die große Mehrheit der Mietwagenkunden kommt unfallfrei aus dem Urlaub zurück. Nur bei 1,5 Prozent kommt es zu einem Schadensfall. Allerdings sind es meist kleinere Macken, die bei der Abgabe auffallen. Dazu zählen laut Sunny Cars Lackkratzer, Dellen und andere Karosserieschäden, die üblicherweise beim Einparken oder durch leichte Kollisionen entstanden sind. Auch Reifenschäden und Steinschläge auf der Windschutzscheibe seien häufig. Seltener dagegen kommen Schäden an Kupplung oder Unterboden vor, die vor allem durch Unachtsamkeit oder ungewohnte Straßenverhältnisse entstehen. Grob fahrlässiges Verhalten von Urlaubern sei die absolute Ausnahme, so Sunny Cars-Geschäftsführer Thorsten Lehmann. Auch Verletzungen aufgrund von Unfällen sind sehr selten. Aber egal, was passiert ist: Im Schadensfall muss umgehend der lokale Anbieter und falls erforderlich die Polizei informiert werden Letzteres gilt vor allem bei Diebstahl, Einbruch oder wenn Dritte beteiligt sind. Anschließend muss ein Schadensbericht erstellt und mit allen relevanten Unterlagen beim Anbieter eingereicht werden. Dazu zählen zum Beispiel Polizeibericht, Mietvertrag, Fotos und Rechnungen. Die Schadensabrechnung mit Sunny Cars erfolge in der Regel bei Rückgabe direkt durch den Vermieter vor Ort, so Lehmann. Sollte die Höhe der Schadensumme noch unklar sein, werde ein Gutachten erstellt. Nach Angaben des Münchener Mietwagen-Brokers erfolgt eine Rückerstattung im Schnitt innerhalb von sieben bis 14 Tagen – vorausgesetzt, die Unterlagen sind vollständig. Am besten ist es, die Anmietung von vorneherein mit einer Vollkaskoversicherung abzuschließen. Sowieso meist Standard. Achten muss man hier aber auf eine mögliche Selbstbeteiligung. Wird diese im Vertrag nicht ausgeschlossen, müssten Mieter mit zusätzlichen Kosten rechnen, so Lehmann. Diese könnten die hinterlegte Kaution übersteigen. Sei hingegen ein „Vollkaskoschutz mit Erstattung der Selbstbeteiligung“ vereinbart, werde der Betrag rückerstattet.