Von Dänemark bis Spanien: 10 verrückte Verkehrsregeln
Wer mit dem Auto in Urlaub fährt, kann im Ausland schon mal mit ungewöhnlichen Verkehrsregeln konfrontiert werden. Zehn skurrile Vorschriften, die einem unterwegs begegnen können.
Dänemark: Wer viel verdient, zahlt auch viel. In unserem Nachbarland richtet sich die Strafe nämlich nach dem Gehalt. Ist man zum Beispiel alkoholisiert unterwegs, lässt sich die Höhe der Strafzahlung ganz einfach errechnen. Multipliziert man den Promillewert mit dem monatlichen Nettoeinkommen ergibt sich daraus die Höhe des Bußgeldes.
Deutschland: Gute Nachricht für alle Nudisten. Bei uns ist nacktfahren im Auto erlaubt. Allerdings sollte man nicht aussteigen und es darf sich auch niemand belästigt fühlen, sonst drohen zwischen fünf und tausend Euro Bußgeld.
Frankreich: Im Land des guten Weins benötigt man stets einen Alkoholtester im Auto. Die mit dem französischen Prüfzeichen „NF“ (Norme Français) versehenen Geräte gibt es in jeder Drogerie, Tankstelle und Apotheke zu kaufen. Wer keinen mit sich führt, muss allerdings keine Strafe zahlen. Kurioserweise sind sie aber trotzdem Pflicht.
Großbritannien: Ohne Mütze kein Delikt! Auf der Insel ist ein Strafzettel nur gültig, wenn der Verkehrspolizist beim Ausstellen eine entsprechende Kopfbedeckung trägt. Denn nur mit ordnungsgemäßer Uniform darf ein Bußgeld verhängt werden.
Italien: In dem beliebten Urlaubsland ist die Zwangsversteigerung des eigenen Autos möglich. Wird man mit über 1,5 Promille am Steuer erwischt, kann es zu einer Beschlagnahmung des PKW kommen. Wird dann die Strafzahlung von meist mehreren tausend Euro nicht beglichen, droht die Zwangsversteigerung. Sogar eine Haftstrafe ist alternativ möglich.
Niederlande: Hier sollte man sich gut überlegen, wem man sein Auto leiht. Denn während bei uns immer der Fahrer für Verkehrsverstöße zur Kasse gebeten wird, haftet in den Niederlanden der Fahrzeughalter. So wird in unserem Nachbarland bei Verkehrsdelikten daher nur das Kennzeichen erfasst.
Österreich: In unserem Nachbarland lässt sich die sogenannte Blaulichtsteuer vermeiden. Bei einem kleineren Unfall mit Sachschaden, ist es nicht notwendig die Polizei zu rufen. Sind alle Beteiligten vor Ort und haben die Versicherungsdaten ausgetauscht, spart man sich eine Unfallmeldegebühr in Höhe von 36 Euro.
Schweden: Der Elch hat immer Vorfahrt! Verkehrsschilder, die auf kreuzende Elche hinweisen, sollte man nicht ignorieren. Denn die bis zu 3 Meter großen Tiere sind nicht besonders schreckhaft und können in der Brunftzeit oder mit Kälbern auch aggressiv werden. Die Schweden warnen sich sogar untereinander mit Lichtzeichen, wenn einer der großen Hirsche unterwegs ist.
Schweiz: Tempodelikte in der Alpenrepublik sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wer etwa in einer 30er Zone 70 Kilometer pro Stunde fährt, muss mit einer Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Das gilt auch außerhalb von Ortschaften, wenn man über 80 Kilometer pro Stunde zu schnell ist. Der Führerschein ist dann natürlich auch erstmal weg.
Spanien: Finger weg vom Navigationssystem während der Fahrt. Die smarten Helfer sind nützliche Begleiter auf Reisen, aber sie können den Fahrer auch vom Verkehr ablenken. Wird man hier während der Fahrt beim Bedienen des Navis erwischt, sind bis zu 500 Euro Strafe fällig.