Hotelfrühstück einpacken: Was ist erlaubt und was tabu?
Frühstück im Hotel ist für viele schon ein Highlight. Egal ob frische Brötchen, Eierspeisen, Obst, Rohkost oder andere kleine Leckereien: Das lässt den Gedanken „Ich kann mir bestimmt doch was für später mitnehmen“ öfter aufkommen. Einige greifen auch tatsächlich zu und packen sich etwas für später ein. Rechtlich gesehen befindet man sich hier in einer sogenannten „Grauzone“, denn man erwirbt das Recht, die Speisen vor Ort zu essen und nicht, diese für eine spätere Zwischenmahlzeit einzupacken. Nur selten kommt es zu einer Anzeige, trotzdem kann das Personal, bei etwa wiederholter, offensichtlicher oder systematischer Mitnahme, die Reisenden darauf ansprechen, zusätzliche Kosten berechnen oder sogar einen Hausverweis erteilen. Allgemein wird das Mitnehmen von Speisen als unhöflich angesehen, es wirkt den anderen Gästen gegenüber unfair. Das Buffet ist schließlich auf den Verzehr vor Ort ausgelegt und basiert auf der Kalkulation des Hotels. Wer dieses Verhalten missachtet, muss deswegen mit Konsequenzen rechnen – im mildesten Fall mit einer direkten Ansprache durch das Personal. Meist bieten Hotels auf Nachfrage Lunchpakete an, bei früherer Abreise oder einem geplanten Ausflug. Entweder ist es kostenlos oder es wird nur ein kleiner Beitrag erhoben. Grundsätzlich ist ein freundliches Nachfragen aber immer besser als heimliches Einpacken.
