Italienurlaub mit dem Auto: Neue Maut-Regel und Führerschein-Check
Wer mit dem Auto nach Italien fährt, kennt das Gefühl: Die Vorfreude auf Pasta, Meer und Dolce Vita ist groß, doch auf der Autobahn kann es gerade in der Ferienzeit auch mal zäh werden. Baustellen, volle Strecken und lange Wartezeiten gehören für viele Urlauber fast schon zum Roadtrip dazu. Nun gibt es aber eine gute Nachricht zum Ferienstart, die vielleicht die eine oder Verzögerung versüßt. In bestimmten Fällen können Autofahrer seit Juni in Italien einen Teil der Maut zurückfordern, wenn sie wegen geplanter Baustellen deutlich länger auf einer mautpflichtigen Autobahn unterwegs sind. Je nach Strecke und Zeitverlust kann man sich einen Teil der gezahlten Maut digital über das System „Muovy“ erstatten lassen - bei besonders langen Verzögerungen sogar die gesamte Summe. Gut zu wissen: Nicht jeder Stau zählt automatisch. Wer wegen eines Unfalls, schlechten Wetters oder klassischem Ferienverkehr im Stop-and-go steht, hat keinen Anspruch auf Erstattung. Die neue Regel ist ein guter Anlass, vor dem Auto-Urlaub noch einmal genauer hinzuschauen: Welche Strecke ist geplant? Wo fallen Mautkosten an? Und welche Unterlagen gehören ins Handschuhfach? Innerhalb der EU reicht der nationale Führerschein in der Regel aus. Wer aber außerhalb Europas unterwegs ist oder einen Mietwagen bucht, sollte prüfen, ob ein Internationaler Führerschein empfohlen oder verlangt wird. Er ist wiederum kein Ersatz, sondern nur eine Ergänzung zum normalen Führerschein. Beide Dokumente müssen gemeinsam mitgeführt werden. Besonders bei Fernreisen kann die internationale Fahrerlaubnis auch Kontrollen erleichtern, weil sie in mehreren Sprachen ausgestellt ist. Die Beantragung ist meist unkompliziert, sollte aber natürlich mit entsprechendem Vorlauf beim Einwohnermeldeamt angefordert werden.
